Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23.09.2010 eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen beschlossen. Die Präventionsordnung des Erzbistums Paderborn gilt für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beschäftige in kirchlichen Einrichtungen einschließlich der Dienste und Einrichtungen der Caritas als verbindliche Grundlage im Umgang mit jungen Menschen. Die Präventionsordnung legt u.a. verbindlich fest, dass alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kinder- und Jugendkontakt bei Einstellung und im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
Honorarkräfte, Praktikanten, Freiwilligendienstleistende und Mehraufwandsentschädigungskräfte sind in diese Verpflichtung miteinbezogen. Zudem werden alle Mitarbeiter in Schulungen zu diesem Thema sensibilisiert.
(Quelle: Ehrenamt Caritas)
Mit Achtsamkeit wachen wir darüber, dass Wertschätzung und Respekt in der Arbeit mit den Kindern, in der Zusammenarbeit mit den Eltern und im Umgang mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten, auch und gerade in Belastungssituationen, gewahrt werden.